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Kosten des Computers als Werbungskosten


Die Kosten eines PC, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, sind hinsichtlich des Anteils der beruflichen Nutzung als Werbungskosten steuerlich abziehbar. Wird der PC nicht mehr als 10 % privat mitgenutzt, so können die gesamten Kosten steuerlich geltend gemacht werden.


weitere Informationen:
eingetragen am 24.09.2005
Rechtlicher Hinweis zu unseren Verbrauchertipps
Quelle: BFH Pressemitteilung Nr. 10, 2004-04-28

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